Reform der Straßenausbaubeiträge, der Modernisierung des Landesentwicklungsplan und der Vorstellung einer Energieversorgungsstrategie 2019-07

Dietmar Panske Mitglied des Landtags Nordrhein-Westfalen

CDU Mitglieder im Wahlkreisim E-Mail-VerteilerSehr geehrte Damen und Herren,liebe Parteifreunde,kurz vor der anstehenden Sommerpause hat die NRW-Koalition mit der Reform der Straßenausbaubeiträge, der Modernisierung des Landesentwicklungsplansowie der Vorstellung einer Energieversorgungsstrategienoch wichtige Projekte auf den Weg gebracht. Mit dieser Landtagsschau möchte ich Sie über diese auch bei uns “heiß“ diskutierten Themen informieren.Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung! ...
Einfach. Klarer. Flexibler: Das neue KAGIn den letzten Wochen und Monaten habe ich in meinem Wahlkreis viele Gespräche zum Thema “Abschaffung der Straßenausbaubeiträge“ geführt,u.a. bin ich hierzu zu einer öffentlichen Veranstaltung der CDU Nottuln mit dem Bund der Steuerzahler eingeladen worden. Daher weiß ich, dass dieses Thema bei unseren Mitgliedern, in unseren Städten und Gemeinden aber auch innerhalb der jeweiligen CDU-Verbände/Fraktionen vor Ort teilweise sehr kontrovers diskutiert wurde.Eine vollständige dauerhafteÜbernahme der Straßenausbaubeiträge durch das Land NRW, so viel gehört zur Ehrlichkeit dazu, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht verlässlich möglich. Deshalb bin ich davon überzeugt, dass mit den nun geplanten Neuerungen im Rahmen des KAG ein Konzept erarbeitet wurde, welches einen Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen der Anlieger und denen der einzelnen Kommunen ermöglicht.Im Rahmen eines neuen Förderprogramms wird die CDU-geführte Landesregierungnunjährlich rund 65 Mio. Euro bereitstellen, um die betroffenen Bürgerinnen und Bürger um bis zu 50 Prozent der Kosten zu entlasten und gleichzeitig die ausfallenden Anliegerbeiträge für die Kommunen zu ersetzen.

-2 -So wird wieder ein Gleichgewicht zwischen Straßenausbaubeiträgen und erbrachter Leistung hergestellt
. Denn gerade die exponentiell gestiegenen Straßenbaukosten haben zu einem deutlichen Missverhältnis zwischen dem geforderten Beitrag und den Baumaßnahmen geführt, was wiederum ein wachsendes Unverständnis auch bei uns in der Bevölkerung zurFolge hatte.Gerade für Bewohner von Eckgrundstücken konntenbei der Sanierung der angrenzenden Straßenenorme Anliegerbeiträgeentstehen. Mit dem neuen KAG stellen CDU und FDP nun sicher, dass auch eine solche, die finanzielle Leistungsfähigkeit des einzelnen oft überfordernde, Doppelabrechnung der Vergangenheit angehört.Neben derneuenLandesförderung plant die NRW-Koalition die Situation der Anlieger durch weitere Neuerungen im Bereich des Kommunalabgabengesetzes (KAG) zu verbessern. Hierzu gehört zum einen eine verpflichtende, zeitlich vorgelagerte Bürgerbeteiligung, damit die betroffenen Anlieger künftig Einfluss auf die konkrete Ausgestaltung der Baumaßnahme und somit auf die damit zusammenhängenden Kosten nehmen können. Außerdem sollen die Zahlungsmodalitäten durch einen Rechtsanspruch auf Ratenzahlungvereinfacht werden. Der hier anzusetzende Zinssatz wird sich dabei an dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Basiszinssatz orientieren. Ebenso soll auch die Härtefallregelung konkretisiert und festgeschrieben werden.Nach Ablauf von 3 Jahren wird das neue KAG darüber hinaus einer umfassenden Evaluation unterzogen. Dann soll genau überprüft werden, welche Neuerungen sich in der Praxis bewährt haben und wo gegebenenfalls Nachbesserungsbedarf besteht.Auswirkungen der Landesförderung auf die Berechnung der Anliegerbeiträge: Anliegerbeiträge KAG-AltAnliegerbeiträge KAG-NeuAnliegerstraßen:50-80% bei Fahrbahn und Radwegen;60-80% bei Parkstreifen und GehwegenAnliegerstraßen:40%Haupterschließungsstraßen:30-60% bei Fahrbahn und Radwegen; 50-80% bei Parkstreifen und GehwegenHaupterschließungsstraßen:30%Hauptverkehrsstraße:10-40% bei Fahrbahn und Radwegen; 50-80% bei Parkstreifen und GehwegenHauptverkehrsstraße:10% bei Fahrbahn und Radwegen;40% bei Parkstreifen und GehwegenHauptgeschäftsstraße:40-70% bei Fahrbahn und Radwegen;60-80% bei Parkstreifen und GehwegenHauptgeschäftsstraße:35% bei Fahrbahn und Radwegen; 40% bei Parkstreifen und Gehwegen

-3 -NRW-Koalition schafft Freiräume für Investitionen
Am vergangenenFreitag ist der neue Landesentwicklungsplan(LEP)durch die Fraktionen von CDU und FDP im Plenum beschlossen worden. Nach Jahren rot-grüner Wachstumsblockade verbessert die NRW-Koalition damit endlich die Rahmenbedingungen für Wirtschaft, Arbeitsplätze und Wohnungsbau in Nordrhein-Westfalen.Die Kommunen werden insgesamt besser in der Lage sein, gegen den Wohnungsmangel vorzugehen. Gleichzeitig bekommen Unternehmen wieder Entwicklungsmöglichkeiten,um Standorte und damit Arbeitsplätze zu sichern. Gerade auch für unserenländlichen Raum sind hiermitneue Chancen verbunden.Denn mit dem überarbeiteten LEP werden ausdrücklich auch kleinen Ortsteile im ländlichen Raum gestärkt.Örtliche Familienunternehmer und Industriebetriebe müssen auch bei uns in Dörfern unter 2.000 Einwohnern wachsenkönnen, um den regionale Wohlstand zu erhalten und auszubauen.Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
•Investitionen:Der neue LEP soll den Standort Nordrhein-Westfalen attraktiver machen, indem Kommunen leichter Flächen für Ansiedlungen neuer und Erweiterungen bestehender Unternehmen anbieten können.
•LändlicherRaum:Ortsteile unter 2.000 Einwohner erhalten neue Perspektiven: Betriebe können sich leichter erweitern und ihren Standort verlagern, Flächen für den Wohnungsbau können leichter ausgewiesen werden
.•Flächen:Auf den Grundsatz, den täglichen Zuwachs an Siedlungs-und Verkehrsflächen auf fünf Hektar zu begrenzen, wird verzichtet. Das erleichtert die rechtssichere Ausweisung von Wohn-und Gewerbegebieten. Andere Planungsziele im LEP gewährleisten einen sparsamenUmgang mit Flächen
.•Windkraft:Um die Akzeptanz für diese Technologiezu erhalten, wird ein planerischer Vorsorgeabstand zu Wohngebieten eingeführt. Soweit im Einklang mit Bundesrecht möglich, sollen Anlagen künftig nur im Abstand von 1.500 m zu Wohngebieten geplant werden können.

-4 -Energieversorgungsstrategie für NRW
–klimafreundlich, sicher, bezahlbarVersorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit sowie Klima-und Umweltschutz bilden das sogenannte energiepolitische Zieldreieck. Die drei Punkte dieses Zieldreiecks bilden die Richtschnur für die kürzlich vorgestellte „Energieversorgungsstrategie NRW“ der CDU-geführten Landesregierung.Mit der Energieversorgungsstrategie werden die Grundlagen dafür geschaffen, dass Nordrhein-Westfalen seine CO2-Emissionen im Energiesektor bis 2030 um bis zu 70 Prozent senkt und gleichzeitig das Land für sichere und bezahlbare Energie bleibt.Zentrale Zielsetzungen der Strategie:
Ihnen und Ihrer Familie wünsche ich einen schönenSommer und eine erholsame Ferienzeit.

Mit freundlichen GrüßenDietmar Panske MdL

•Bis 2038 sieht die NRW-Koalition den komplettenAusstieg aus der Kohleverstromungvor. Die bisherige Leitentscheidung derrot-grünen Landesregierung aus dem Jahr 2016 ging noch von einemBraunkohleabbau bis 2045 aus
.•Die Strommenge aus Windenergie-undPhotovoltaikanlagen soll bis 2030 auf rund30 Terrawattstunden (TWh) verdoppelt werden. So sind gerade die Photovoltaik-Potentiale im Land mit nur 4,5 TWh erst zu 5 Prozent ausgenutzt.Bei der Windenergie setzen CDU und FDP insbesondere auf das Repowering, also den Austausch alter Windkraftanlagen durch leistungsstarke moderne Anlagen.
•Langfristig sollen bis zu zwei Drittel des Stroms direkt in Nordrhein-Westfalen erzeugt werden.Ein weiteres Drittel könnteüber sichere Netze von der Küste ebenfalls klimaneutral bezogen werden.
•Bis 2050 soll die Energieversorgung dann vorrangig über Wind, Photovoltaik, Gaskraftwerke in Kraft-Wärme-Kopplung, Geothermie und grünen Wasserstoff gesichert werden.
•Aufgrund seiner starken Wirtschaft wird NRW aber vor allem durch das Wegfallen der Braun-und Steinkohlekraftwerke Strom importieren müssen. Bis 2030 rechnet die Landesregierung mit einer Stromimportmenge von jährlich etwa 25 TWh. Das entspricht rund 18Prozent des derzeitigen Stromverbrauchs.
•Strom muss und wird auch in Zukunft bezahlbar bleiben. Um die hohen Belastungen für Verbraucherinnen und Verbraucher zu reduzieren, setzt sich die Landesregierung für eine deutliche Senkung der Stromsteuerein. Zur Entlastung der produzierenden energieintensiven Industrie setzt sich die Landesregierungaußerdem auf EU-Ebene für eine umfassende Strompreiskompensationein.


•Dietmar Panske MdL• Platz des Landtags 1•40221Düsseldorf Telefon:Fax:E-Mail:(0211) 884-2346(0211) 884-3341dietmar.panske@landtag.nrw.deDüsseldorf, 15.07.2019