#NRWdirekt: Rekordhaushalt verabschiedet | Dichtheitsprüfung abgeschafft | Antrag zum Kassengesetz

Am 20.12.2019 um 15:16 schrieb CDU NRW Aktuell:

▪ Aufsteigerland ohne neue Schulden ▪ Hier einige Details zum Haushalt 2020:
▪ Bodo Löttgen zur Verabschiedung des Landeshaushalts 2020 – Kampf gegen Rechtsextremismus
▪ Verantwortung übernehmen für mehr Klimaschutz ▪ Dichtheitsprüfung weitgehend abgeschafft ▪ „Der Nächste bitte!“ statt Zettelwirtschaft mit Kassenbons
▪ Dr. Jörg Geerlings zur Entscheidung zur Stichwahl: Urteil mit knapper Mehrheit
▪ Was läuft in den Sozialen Medien
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe CDU-Mitglieder!
In dieser Woche hat der Landtag kurz vor Weihnachten mit zwei Plenartagen noch einen erfolgreichen Endspurt hingelegt, wichtige Gesetze auf den Weg gebracht
– und einen Rekordhaushalt verabschiedet:
Erstmals in der Landesgeschichte liegt das Jahresbudget über 80 Milliarden Euro. Dieses Thema und weitere wichtige fassen wir für Sie an dieser Stelle zusammen.
Aufsteigerland ohne neue Schulden Am Mittwochnachmittag hat der Landtag den Haushaltsplan für das kommende Jahr verabschiedet. Nachdem bereits mit dem ersten Gestaltungshaushalt 2018 die Haushaltswende geschafft worden ist, bleibt es nach 2019 auch für 2020 dabei: Bei einem Gesamtvolumen von 80,2 Milliarden Euro kommt der Landeshaushalt ohne neue Schulden aus.
Darüber hinaus sieht der Etat umfangreiche Investitionen in Höhe von insgesamt 8,1 Milliarden Euro vor. „Wir nehmen mit diesem Haushalt maßgebliche Aufstiegsinvestitionen mit der notwendigen Fokussierung vor, ohne dabei neue Schulden zu machen und das trotz Ausfällen bei der Einnahmeerwartung und gedämpfter konjunktureller Aussichten für Deutschland“,
erklärte Finanzminister Lutz Lienenkämper.
„Mit der konsequenten Fortführung unseres Kurses von Maß und Mitte setzen wir in diesen Zeiten die richtigen Impulse für Nordrhein-Westfalen. Und auch von dritter Seite erfährt unser Kurs Zustimmung, etwa durch die Ratingagentur Standard & Poor’s mit der ersten Heraufstufung auf die Bonitätsstufe „AA“ seit 15 Jahren.“

Die Bereiche Familie, Innere Sicherheit, Bildung und Kultur, Digitalisierung und Infrastruktur, Wissenschaft und Forschung, Sport und Gesundheit sowie Attraktivität und Effizienz der Landesverwaltung bilden die Schwerpunkte des Etats 2020.

Hier einige Details zum Haushalt 2020:
- Mehr als 37 000 zusätzliche Kindergartenplätze sollen geschaffen werden. - 1200 zusätzliche Lehrerstellen sind eingeplant.
- Zur Bekämpfung von Cybercrime werden mehr als 140 Spezialisten eingestellt.
- Bei der Polizei werden 500 zusätzliche Stellen im Verwaltungsdienst geschaffen.
- Zur Entlastung des Streifendienstes werden 640 Planstellen zur Übernahme von Polizeianwärtern eingerichtet.
- Der Kultur-Etat wird um 128 Millionen Euro erhöht.
- Eine Milliarde Euro werden zusätzlich für eine effizientere Landesverwaltung eingesetzt und in den Bezirksregierungen 233 neue Stellen geschaffen, um die Abläufe zu beschleunigen.
- Im Bereich Sport und Gesundheit erhält das Förderprogramm „Moderne Sportstätte 2020“ einen zusätzlichen Betrag von 50 Millionen Euro.
- Investitionen in Höhe von 39 Millionen Euro werden zur Verbesserung der Strukturen der Krankenhausversorgung im Land getätigt. Bodo Löttgen zur Verabschiedung des Landeshaushalts 2020
– Kampf gegen Rechtsextremismus Mit dem Haushalt für das Jahr 2020 hat die NRW-Koalition ihr „Regierungsprogramm in Zahlen“ vorgelegt.
In der 3. Lesung des Haushalts kritisierte der CDU-Fraktionsvorsitzende Bodo Löttgen vor allem die SPD scharf für ihre Vorschläge einer milliardenschweren Neuverschuldung, rief zugleich die Fraktionen zum gemeinsamen Handeln auf, wo es unter Demokraten keinen Dissens geben dürfe:
im Kampf gegen Rechtsextremismus und Antisemitismus.
Dafür werden Polizei, Verfassungsschutz und die Antisemitismusbeauftragte des Landes auf Initiative der NRW-Koalition weiter gestärkt und finanziell unterstützt: „Bei mindestens einem Thema gibt es große Einigkeit unter den vier demokratischen Fraktionen dieses Landtages: In unserem Land Nordrhein-Westfalen ist kein Platz für Antidemokraten, kein Platz für rechte und linke Extremisten, kein Platz für Antisemiten! Das ist möglich, wenn wir den demokratischen Institutionen den Rücken stärken. Deshalb war es den Fraktionen der NRW-Koalition wichtig, den Kampf gegen Rechtsextremismus mit zusätzlich einer Million Euro auszustatten. Dabei sind 500.000 Euro für zusätzliches Personal bei der Polizei, unter anderem für ein ‚Gemeinsames Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum‘ vorgesehen, weitere 500.000 Euro, um die technischen Möglichkeiten des Verfassungsschutzes zur Erhebung von Informationen aus verschiedensten virtuellen Datenquellen zu verbessern. Ein besonderes Anliegen der NRW-Koalition findet ebenfalls seinen Ausdruck in Haushaltsanträgen zu dieser dritten Lesung. „Judenhass darf in unserer offenen Gesellschaft keinen Platz haben – nicht heute, nicht morgen. Der Kampf gegen Antisemitismus und Rassismus eint alle demokratischen Kräfte in Nordrhein-Westfalen.“
So lautete die gemeinsame Erklärung der Parteivorsitzenden von CDU, SPD, FDP und Grünen vor der Düsseldorfer Synagoge, um nach dem Anschlag auf die Synagoge in Halle/Saale ein Zeichen zu setzen. CDU und FDP erhöhen mit Unterstützung der Fraktion B90/Die Grünen die Sachmittel für die Antisemitismusbeauftragte der Landesregierung um 150.000 Euro und schaffen mit 130.000 Euro zwei zusätzliche Stellen. Ein deutliches Signal, dass wir Übergriffe auf Juden nicht hinnehmen werden, ein deutliches Signal, dass in unserem Land zu jeder Tages- und Nachtzeit Platz für die Kippa und ihre Träger sein muss!“ Verantwortung übernehmen für mehr Klimaschutz Der Landtag hat am Donnerstag die Auswirkungen des Klimapakets der Bundesregierung auf Nordrhein-Westfalen diskutiert. CDU und FDP hatten dazu eine Aktuelle Stunde beantragt. Dazu der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Dr. Marcus Optendrenk: „Wer Klimaschutz ernst meint, muss Verantwortung übernehmen. Mit flotten Sprüchen auf Freitagsdemos, plakativen Forderungen in Parteiprogrammen und täglich neuen Verbotsforderungen ist dabei nichts zu gewinnen. Gleiches gilt für die ebenso lautstarke Weigerung, sich der Wirklichkeit zu stellen. Deshalb ist es ein ermutigendes Zeichen, dass sich Bund und Länder gestern im Vermittlungsausschuss geeinigt haben. Sie haben Verantwortung übernommen. Alle Beteiligten haben sich zu größeren Anstrengungen Deutschlands beim Klimaschutz bekannt und unser Föderalismus hat bewiesen, dass er handlungsfähig ist.

Die NRW-Koalition bedankt sich bei Ministerpräsident Armin Laschet und der Landesregierung für die erfolgreichen Verhandlungen im Vermittlungsausschuss.
„Zeit zu handeln“ war das Motto des Klimagipfels von Madrid. Das Motto war richtig, das Ergebnis zu dürftig. „Zeit zu handeln“ galt und gilt auch für uns in Nordrhein-Westfalen.
Unser Bundesland hat seine eigenen Klimaziele 2020 bereits jetzt erreicht. Dabei wollen wir aber nicht stehen bleiben. Deutschland kann alleine im globalen Maßstab nur relativ wenig bewirken.
Wir in Deutschland können aber Vorreiter von Veränderungen sein. Es ist Zeit, Verantwortung zu übernehmen.
Wir in NRW verstehen uns als Treuhänder für die kommende Generation. In Verantwortung für unsere Kinder und Enkel.“

Dichtheitsprüfung weitgehend abgeschafft Die NRW-Koalition hält, was sie verspricht:
Die verpflichtende Dichtheitsprüfung wird weitgehend abgeschafft. Nur in begründeten Verdachtsfällen, bei wesentlichen Änderungen und bei Neubauten müssen private Abwasserkanäle überprüft werden. Damit schützen wir das Wasser und die Hausbesitzer werden von unnötigen Belastungen befreit. Grundstückseigentümer in Wasserschutzgebieten werden künftig nur noch anhand von objektiven, tatsächlichen und vor allem nachvollziehbaren Gründen zur Vornahme einer Dichtheitsprüfung verpflichtet.

„Der Nächste bitte!“ statt Zettelwirtschaft mit Kassenbons
Am 1. Januar 2020 endet eine bis vor Kurzem in der Öffentlichkeit wenig beachtete Übergangsfrist, die des sogenannten Kassengesetzes (Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen) aus dem Jahr 2016. Es soll die nachträgliche Manipulation von Kassendaten verhindern, wofür zertifizierte technische Sicherheitseinrichtungen (TSE) vorgesehen sind. In diesem Zuge wird zum Jahr 2020 eine Belegausgabepflicht eingeführt. Auf diese Weise soll ein geregelter Steuervollzug garantiert werden. Die Belegausgabepflicht gilt nur für elektronische Registrierkassen, weshalb vor allem Handelsunternehmen betroffen sein werden. Die „offene Ladenkasse“ bleibt hiervon unberührt. 6,5 Mio. Geschäftsvorgänge pro Jahr sind allein für eine Bäckerei keine Ausnahme, sondern Normalität. Viele Kunden verzichten bisher auf den ausgedruckten Kassenbon. In den meisten Fällen ist er für sie überflüssig. Die sogenannte Belegausgabepflicht verpflichtet den Verkäufer ab dem Jahr 2020 jedoch zu einer generellen Ausgabepflicht des Kassenzettels – egal ob der Kunde diesen wünscht oder nicht; eine Mitnahmepflicht besteht nicht. Auch besteht keine Aufbewahrungspflicht der ausgedruckten Kassenbons für die Unternehmen. Für die NRW-Koalition ist es jedoch unerlässlich, dass beim Kassengesetz mit Maß und Mitte agiert wird.
Der Schutz vor Steuerhinterziehung durch Datenmanipulation ist ein wichtiges Anliegen. Es sollte jedoch möglichst ohne viel Bürokratie umgesetzt werden. Die Fraktionen von CDU und FDP haben daher am Donnerstag einen Antrag in den Landtag eingebracht mit dem Titel „‘Der Nächste bitte!‘ statt Zettelwirtschaft mit Kassenbons – Ausnahmeregelungen beim Kassengesetz notwendig“.
Die Landesregierung wird beauftragt, sich für eine praxisnahe, ressourcenschonende und verkäuferfreundliche Handhabung der Belegausgabepflicht einzusetzen. Außerdem soll eine unbürokratische Anwendung der Härtefallregelung für die Befreiung der Belegausgabepflicht geprüft werden.

Dr. Jörg Geerlings zur Entscheidung zur Stichwahl: Urteil mit knapper Mehrheit Mit dem heutigen Urteil zur Stichwahl weicht der Verfassungsgerichtshof in Münster von seiner eigenen, bisherigen Rechtsprechung ab. Die Entscheidung war auch innerhalb des Gerichts umstritten. Das zeigen das knappe Ergebnis und das Sondervotum, das von drei Richtern getragen wird. Dazu der Abgeordnete und Justiziar der CDU-Landtagsfraktion Dr. Jörg Geerlings:
„Das Verfassungsgericht hatte 2009 geurteilt, dass die kommunalen Spitzen auch nach nur einem Wahlgang ausreichend legitimiert seien. Von dieser eigenen Argumentation ist das Gericht heute mit knapper Mehrheit abgerückt. Bei einer Stichwahl ist die Wahlbeteiligung deutlich geringer, denn nach Ausscheiden des eigenen Wunschkandidaten sinkt das Interesse. Das Ergebnis und die Mehrheit in dieser Stichwahl ist dann wegen der geringen Beteiligung - bezogen auf die Gesamtzahl aller Wähler - schwächer legitimiert.
Diesen Aspekt hat das Gericht nicht in dem Maße gewürdigt, wie wir uns dies gewünscht hätten, denn vor zehn Jahren hatte das Gericht klar entschieden, dass die damalige Abschaffung der Stichwahl mit der Verfassung vereinbar gewesen ist. Das Sondervotum betont:
,Das Gericht dürfte nicht die tatsächlichen und rechtlichen Wertungen des demokratisch legitimierten Gesetzgebers durch seine eigenen ersetzen.‘
Wir sind unserer Pflicht nach Überprüfung der demokratischen Legitimation, die das Gericht selbst eingefordert hatte, nachgekommen. In einem zweiten Teil erklärte das Verfassungsgericht heute die vom Landtag beschlossene neue Einteilung der Wahlbezirke, die als Grundlage für die Berechnung der Einwohnerzahl nur Deutsche und EU-Bürger berücksichtigt, für verfassungsgemäß.“

Was läuft in den Sozialen Medien?
An dieser Stelle halten wir Sie über das Neueste auf Facebook und Twitter auf dem Laufenden. Heute möchten wir Ihnen unser Video „Nachgefragt bei…“ mit Verkehrsminister Hendrik Wüst vorstellen. Was hat die NRW-Koalition beim Thema Mobilität erreicht?
Schauen Sie gerne vorbei!

Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie gesegnete Weihnachten und alles Gute für 2020!

Herzliche Grüße, Ihr Josef Hovenjürgen Generalsekretär der CDU Nordrhein-Westfalen

Dienstanbieter dieses Newsletters ist die Christlich Demokratische Union (CDU), Landesverband Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Vorsitzenden Armin Laschet MdL. CDU Landesverband Nordrhein-Westfalen Wasserstr. 6 40213 Düsseldorf Ust-Idnr.: DE119432358 So erreichen Sie uns CDU Landesverband Nordrhein-Westfalen Wasserstr. 6 40213 Düsseldorf Telefon: 0211 - 136 000 Telefax: 0211 - 136 0059 Rückfragen bitte per E-Mail an: generalsekretaer@cdu.nrw