Einladung zu unserer Mitgliederversammlung zur Aufstellung der CDU-Bewerber für die Kommunalwahl 2020 in der Gemeinde Nordkirchen sowie zu Vertreter- und Delegiertenwahlen

An alle zur Kommunalwahl wahlberechtigten CDU-Mitglieder im Gemeindeverband Nordkirchen

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach dem Aussetzen unserer Aufstellungsversammlungen mit Ausbruch der Corona-Krise, können wir jetzt unter strenger Beachtung der notwendigen Gesundheitsschutzauflagen unsere Kommunalwahl-bewerber aufstellen. Vor dem Hintergrund der nächsten Kommunalwahl am 13. September 2020 lade ich Sie somit herzlich zu einer Aufstellungs-versammlung ein für

Freitag, 29. Mai 2020, um 18:00 Uhr
im Hotel „Plettenberger Hof“ (Schloßstr. 28) in Nordkirchen.


- Tagesordnung!

- Aufstellungsversammlungen i. Z. m. staatlichen Wahlen waren nie verboten und sind wichtig und notwendig. Vorbereitung und Durchführung der Aufstellungsversammlung erfolgen jetzt selbstverständlich in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und unter Beachtung der geltenden Abstands- und Hygieneregeln.
Als Gastredner haben wir Dietmar Panske MdL angefragt.

 Bitte tragen Sie daher während der Veranstaltung auch Ihren „Mund-Nase-Schutz“! Sollten Sie diesen vergessen, sind auch vor Ort Exemplare verfügbar.

Wir freuen uns über Ihre Teilnahme, die für Sie persönlich aber auch wirklich ohne Ängste möglich sein sollte (Risikogruppen entscheiden bitte selbst). Aus organisatorischen Gründen bitten wir Sie, dass Sie sich nach Möglichkeit vorab als Teilnehmer zu der Aufstellungsversammlung unverbindlich anmelden. Selbstverständlich können Sie auch ohne vorherige Anmeldung teilnehmen.

Mit Ihrer Anmeldung unter info@cdu-coe.de bzw. 02541 9377 174 würden Sie uns jedoch die weitere Planung und Vorbereitung der Veranstaltung sehr erleichtern.

Kommen Sie bitte ausreichend frühzeitig und nicht erst – bildhaft gesprochen – in letzter Minute alle auf einmal.
Dadurch helfen Sie mit, Wartezeiten durch Schlangestehen und zu enge Kontakte zu vermeiden.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Bolte

CDU
 Gemeindeverband
Nordkirchen Südkirchen Capelle




13. Mai 2020 Emp – 82 – 156/4 (53) Tagesordnung:

1. Eröffnung und Begrüßung

2. Regularien

a. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit

b. Wahl eines Versammlungsleiters
(i. d. R. der Stadt- bzw. Gemeindeverbandsvorsitzende)

c. Genehmigung der Tagesordnung

d. Wahl einer Wahlkommission zur Mandatsprüfung und  Stimmzählung

e. Wahl eines Schriftführers für die nach dem Muster der Kommunalwahlordnung (KWahlO) anzufertigenden Niederschriften

f. Wahl von zwei Versammlungsteilnehmern, die neben dem Versammlungsleiter nach dem Muster der KWahlO an Eides statt versichern, dass die Wahlen der Bewerber, die Festlegung ihrer Reihenfolge und die Bestimmung von Ersatzbewerbern in geheimer Abstimmung erfolgt sind

g. Wahl einer Vertrauensperson und stellv. Vertrauensperson für die nach dem Muster der KWahlO dem Wahlleiter einzureichenden Wahlvorschläge. (Diese Personen dürfen nicht Mitglied in einem Wahlvorstand sein!)

3. Bericht der Wahlkommission zum Ergebnis der Mandatsprüfung

4. Hinweise und Feststellungen zum Aufstellungsverfahren

5. Wahl der Bewerber für die Ratswahl

a. Wahl der Bewerber für die Wahlbezirke

b. Wahl der Bewerber für die Reserveliste einschl. Festlegung ihrer Reihenfolge (Achtung: Alle ggf. unter TOP 5.c. zu wählenden Ersatzbewerber müssen bereits unter TOP 5.b. zu Reservelistenbewerber gewählt werden!)

c. ggf. Wahl von Ersatzbewerbern für die unter TOP 5.a. und b. gewählten Wahlbezirks- und Reservelistenbewerber

6. Verlesen und Genehmigung der Niederschrift nach dem Muster der KWahlO

7. Kandidatenvorschläge unseres Gemeindeverbands an die Aufstellungsversammlungen im Kreisverband zur Landrats- und Kreistagswahl

8. Schlusswort zur Aufstellungsversammlung

9. Weitere Punkte zu CDU-internen Delegierten- und Vertreterwahlen:

a. Benennung von Delegierten und Ersatzdelegierten für den Bezirksparteitag

b. Benennung von Delegierten und Ersatzdelegierten für den Landesparteitag

c. Benennung von Delegierten und Ersatzdelegierten für den Bundesparteitag

d. Wahl von 8 Vertretern und von Ersatzvertretern für die Kreisvertreterversammlung zur Aufstellung der Kreistagsbewerber und der Reserveliste e. Wahl von 8 Vertretern und von Ersatzvertretern für die Kreisverbands-Vertreterversammlung zur Wahl von Vertretern und Ersatzvertretern für die 60er Vertreterversammlung zur Aufstellung der Bewerberliste Landschaftsversammlung LWL

10. Verschiedenes

11. Schlusswort und Ende der Veranstaltung Anmerkung zu

TOP 9. a. – c.: zurzeit stellt der CDU KV Coesfeld 16 Delegierte für den Bezirksparteitag 13 Delegierte für den Landesparteitag 5 Delegierte für den Bundesparteitag

Hinweise:

1. Bei form- und fristgerechter Einladung ist die Versammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig.

2. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder einen gültigen Reisepass mit, damit Sie sich im Bedarfsfall im Tagungsbüro ausweisen können und die Mandatsprüfungskommission ihre Stimmberechtigung erforderlichenfalls überprüfen kann.

3. Alle Ämter und Funktionen stehen unabhängig von der sprachlichen Bezeichnung selbstverständlich in gleicher Weise Frauen, Männern und diversgeschlechtlichen Menschen offen.
Die Verwendung des generischen Maskulinums in dieser Einladung erfolgt lediglich zwecks besserer Lesbarkeit.

4. An der Wahl der Bewerber und von Ersatzbewerbern für die Ratswahl können nur am Versammlungstag im Gemeindegebiet zur Kommunalwahl nach Maßgabe des Kommunalwahlgesetzes wahlberechtigte CDU-Mitglieder teilnehmen (§§ 7, 8 KWahlG).
An der Wahl unter TOP 9. d. können nur am Versammlungstag im Kreisgebiet zur Kommunalwahl nach Maßgabe des Kommunalwahlgesetzes wahlberechtigte Mitglieder unseres CDU-Gemeindeverbands sowie CDU-Mitglieder teilnehmen, die einem anderen CDU-Kreisverband angehören, im Sinne von Satz 1 aber im Gebiet unseres CDU- Gemeindeverbands wahlberechtigt sind. Und an der Wahl unter TOP 9. e. können nur die am Versammlungstag im LWL-Gebiet zur Kommunalwahl nach Maßgabe des Kommunalwahlgesetzes wahlberechtigten Mitglieder unseres CDU-Gemeindeverbands sowie CDU-Mitglieder teilnehmen, die einem CDU-Kreisverband außerhalb des LWL-Gebiets angehören, im Sinne von Satz 1 aber im Gebiet unseres CDU-Gemeindeverbands wahlberechtigt sind.

Nähere Hinweise zu den persönlichen Voraussetzungen hierzu im Einzelnen erfolgen in der Versammlung